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Danach soll die Steueridentifikationsnummer zukünftig zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die der öffentlichen Hand den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Dementsprechend wird künftig an ca. 50 Stellen zusätzlich die Steueridentifikationsnummer der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen. Verwaltungsvorgänge sollen dadurch einfacher werden.

Aus Sicht der Opposition ist die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung verfassungsrechtlich hochbedenklich.

In einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2021 (Nr.20210129) heißt es dazu:

Der „Gläserne Bürger“ droht

Entgegen massiver Kritik hat der Deutsche Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist eine Regelung, nach der die Steuer-ID nunmehr zu einer allgemeinen Identifikationsnummer wird. „Damit kommen wir dem `Gläsernen Bürger` einen großen Schritt näher“, sagt Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Aussagekräftige Informationen, wie Gesundheitsdaten, Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, Daten zu Hartz-IV-Ansprüchen, Informationen über Vorstrafen und Informationen zu Verwandtschaftsverhältnissen können auf diese Weise zu einem Profil zusammengefasst werden.“

Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte wiederholt vor der Einführung eines solchen einheitlichen Personenkennzeichens gewarnt, weil die dem Gesetz zugrundeliegende Architektur dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwiderläuft. Stattdessen hatte die DSK „sektorspezifische“ Personenkennziffern gefordert. Damit könnte eine natürliche Person eindeutig identifiziert, der einseitige und umfassende staatliche Abgleich jedoch deutlich erschwert werden.

Auch nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ist das Gesetz verfassungswidrig. Müller: „Es steht zu befürchten, dass der Staat jederzeit auf alle verfügbaren persönlichen Daten zugreift und sie miteinander verknüpft. Genau dies wollte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem dort eingeführten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhindern. Das Gericht hat deshalb ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens verboten.“

Das Registermodernisierungsgesetz muss vor dem Inkrafttreten noch die Länderkammer passieren. Müller: „Ich fordere die Landesregierung auf, dem Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat ihre Zustimmung zu verweigern.“