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Fachgebiete

Fachgebiete der Kanzlei ULLRICH | Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit liegt auf der umfassenden Beratung und Vertretung von Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Wir gestalten Arbeits- und Dienstverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Alt-Verträge werden von uns überprüft und deren Inhalt angepasst.

Ebenso beraten wir Käufer und Verkäufer von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die arbeitsrechtliche Beratung bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen.

Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse und Expertise. Wir beraten und begleiten Unternehmen beim Abschluss oder bei der Ausgestaltung des betrieblichen Versorgungssystems für Gesellschafter, Geschäftsführer und Arbeitnehmer gleichermaßen, wobei von uns auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte einbezogen werden.

Darüber hinaus sind wir umfassend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, deren Beendigung oder solchen, die mit einem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.

Aber auch die Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen gehört zu unserem Tätigkeitsfeld. Durch diese Mandatsstruktur ist es uns möglich, für beide Seiten optimale Lösungen zu finden und diese – außergerichtlich und gerichtlich – erfolgreich in Ihrem Sinne durchzusetzen.

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Gesellschaftsrecht und Neuordnung von Unternehmen

Im Gesellschaftsrecht bieten wir eine umfassende Beratung beginnend während der Gründungsphase bis zur Beendigung der Gesellschaft an.

Dies beginnt bereits mit der Wahl der richtigen Rechtsform. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Gesellschaftsformen, welche sich in Bezug auf ihre Gründungsanforderungen und die Haftung der beteiligten Personen gravierend unterscheiden. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen und Verträge mit Geschäftsführern.

Auch in Bezug auf die Haftung von Vertretungsorganen beraten und begleiten wir unsere Mandanten umfassend und minimieren bereits bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge die Haftungsrisiken.
Sollte dies erforderlich werden, vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft. Aber auch die Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einzelne Organe gehört zu unserer Tätigkeit.

Die Beratung und Begleitung bei Gesellschafterwechseln und Unternehmensnachfolgen gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld. Hier sind im Vorfeld u.a. vielfältige Bestimmungen aus dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht zu beachten, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf den Erwerber oder Nachfolger gewährleisten zu können.

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Bau- und Architektenrecht

Unser Baurechtsdezernat steht Ihnen – sowohl in Ihrer Position als Bauherr als auch als Architekt – beratend und als Vertreter in außergerichtlichen Angelegenheiten sowie in gerichtlichen Verfahren zur Seite. Wir bieten Ihnen eine baubegleitende Beratung zur Vermeidung oder Abwicklung von Leistungsstörungen und zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Privates Baurecht

Wir erstellen, prüfen und verhandeln Ihre Bauverträge unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung interessengerechter und wirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einschließlich der VOB/B.

Wir kennen die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsrisiken und beraten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer entsprechend deren jeweiliger Sicherungsbedürfnisse: Bauherren stehen wir für die vertragliche Absicherung des Risikos der Überzahlung, des Verzugs, der Kündigung oder der Insolvenz zur Verfügung. Bauunternehmer beraten wir zu den Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek oder Bauhandwerkerversicherung.

Bei auftretenden Leistungsstörungen vor oder nach der Abnahme beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Dies betrifft Mängelbeseitigungsansprüche ebenso wie Behinderungsanzeigen, Möglichkeiten der Vertragsauflösung oder Vertragsstrafenzahlungen.

Architektenrecht

Unsere Expertise erstreckt sich vom Architektenvertrags- und Honorarecht über das Architektenhaftpflichtrecht bis zum Urheber- und Berufsrecht. Wir beraten und vertreten Sie als Architekten oder deren Vertragspartner bei der Vertragsgestaltung, analysieren Ihre vertraglichen Risiken und Verpflichtungen und setzen Ihre Honorare durch. Bei Streitschlichtungen stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Öffentliches Baurecht

Wir beraten Sie zu allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen und begleiten Sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Wir sind vertraut mit den besonderen landesrechtlichen Vorschriften und prüfen die behördlichen Entscheidungen. Im Falle von Problemen streben wir einen einvernehmlichen Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherrn und der Behörde an, um jahrelange Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen im Widerspruchs- und Klageverfahren.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Unser Immobilienrechtsdezernat ist spezialisiert auf die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten beginnend bei der Vertragsgestaltung und –verhandlung, über die Konfliktlösung in laufenden Vertragsverhältnissen bis zu deren Beendigung und interessengerechten Abwicklung.

Wohn- und Geschäftsraummietverhältnisse

Wir erstellen und prüfen für Sie Wohn- und Geschäftsraummietverträge. Im Rahmen der Vorbereitung, Planung und Leitung von Vertragsverhandlungen und bei der Koordinierung von Entscheidungsprozessen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Im laufenden Mietverhältnis betrifft dies unter anderem Mieterhöhungsverlangen, Abmahnungen und Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen sowie die gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Vertragsänderungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im Falle der Insolvenz der anderen Vertragspartei.

Wir sehen die Einleitung von Gerichtverfahren als äußerste, aber nach dem Scheitern außergerichtlicher Verhandlungen nicht selten notwendige Maßnahme zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, beraten Sie hinsichtlich der Risiken und klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner und Vertreter im Mediationsverfahren und in gerichtlichen Vergleichsverhandlungen zur Verfügung. Darüber hinaus verfügen wir über ein effizientes Forderungsmanagement.

Grundstücksrecht

Wir begleiten und beraten Sie als Käufer oder Verkäufer von Grundstücken oder Wohnungseigentum bei der Erstellung und Prüfung der Vertragsentwürfe, im Rahmen der Vertragsverhandlungen sowie der notariellen Beurkundung.

Im Hinblick auf bestehende Miet-, Pacht- und sonstige grundstücksbezogene Verträge führen wir für Sie die Due-Diligence durch. Bei Fragen zur Belastung von Grundstücken (Nießbrauch, Dienstbarkeit, Erbbaurecht) können Sie sich ebenso an uns wenden wie im Falle (nach-)vertraglicher Auseinandersetzungen oder Rahmen der Zwangsvollstreckung sowie des Zwangsversteigerungsverfahrens.

Maklerrecht

Wir sind mit den Besonderheiten des Maklerrechts vertraut, das weniger von gesetzlichen Vorschriften, als vielmehr von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt und damit weitgehend Richterrecht ist. Wir stehen Ihnen für die sach- und risikogerechte Gestaltung von Maklerverträgen sowie für die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen zur Verfügung.

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen, die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder im Verhältnis zu Dritten, wie dem Bauträger, Verwalter oder anderen Vertragspartnern auftreten. Dies umfasst insbesondere Beschlussanfechtungen, die Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Prüfung des Wirtschaftplans oder der Jahresabrechnung, die Klärung von Leistungsstörungen im Verwaltungsvertragsverhältnis und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

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Internet- und Telekommunikationsrecht

Hardware- und Softwarekauf, -miete, Wartung, Software-Pflege und deren Anpassung – zahlreiche Vertragsarten, deren Ausgestaltung so viele wie folgenreiche Möglichkeiten bietet. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge, aber auch, wenn Ihr Vertragspartner Leistungen verweigert oder Mängel auftreten. Entstehen bei bereits abgeschlossenen Verträgen Streitigkeiten über den Umfang der geschuldeten Pflichten, helfen wir Ihnen, angemessene Lösungen zu finden.
Häufig besteht Unsicherheit, ob z. B. ein Pflichtenheft erstellt werden muss, welche Zuarbeit der Auftraggeber schuldet, in welchem Umfang Änderungswünsche zu berücksichtigen sind, wann und in welcher Form Leistungen abgenommen werden müssen. Suchen Sie kompetente Hilfe, bevor sich die Fronten derart verhärten, dass die Zusammenarbeit scheitert.

Aber auch für die rechtliche Gestaltung von Fragen im Online-Handel, zur Gestaltung von AGB oder Telekommunikationsverträgen beraten wir Sie gern.

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Urheberrecht

Das Recht an eigenen Werken steht ausschließlich dem Urheber zu. In aller Regel sollen Werke, ganz gleich, ob Lichtbilder, Software, Musikstücke, Literatur oder aber Datenbanken, professionell vermarktet werden. Eine Verwertung, die den verschiedenen Beteiligten – Urhebern, Verwertungsgesellschaften, einfachen Lizenznehmern – gleichsam gerecht wird, setzt individuelle, ausgewogene Lizenzverträge voraus. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Änderung von Lizenzverträgen, aber auch bei der Überprüfung geltender Verträge, wenn Unsicherheiten über den Umfang der eingeräumten Rechte auftreten.

Sollen Urheber- oder Verwertungsrechte gegenüber Dritten geltend gemacht werden, stehen wir Ihnen außergerichtlich und gerichtlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Klageverfahren zur Seite.

Aber auch wenn Sie wegen tatsächlicher oder angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, beraten und vertreten wir Sie, um den bestmöglichen Weg zu finden.

 

Auch die rechtliche Bewertung von Fragen im Vorfeld nehmen wir für Sie vor, um Auseinandersetzungen nach Möglichkeit nicht erst entstehen zu lassen. Ist zu klären, in welchem Umfang fremde Werke zitiert oder durch Links in den eigenen Internetauftritt eingebunden werden dürfen, ob und in welchem Umfang gebrauchte Software weiterverkauft werden darf oder welche Anforderungen an die Überprüfung der Herkunft fremder Fotografien zu stellen sind, sprechen Sie uns an.

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Datenschutz

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 ist das Thema Datenschutz in aller Munde. Neben dieser europäischen Grundlage sind aber auch das Bundesdatenschutzgesetz in seiner neuen Fassung sowie weitere europäische und nationale Regelungen zu beachten. Auch in weniger öffentlichkeitswirksamen Bereichen versucht die Legislative, mit den Entwicklungen der Technik Schritt zu halten.
Das Datenschutzrecht unterliegt dadurch stetigen Änderungen und immer differenzierter gestalteten Detail- sowie Ausnahmeregelungen. Eine schnelle Antwort auf Fragen nach der Zulässigkeit bestimmter Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung, nach erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen oder nach Grenzen für erlaubte Werbemaßnahmen wird immer schwieriger. Auch das häufig beworbene Cloud Computing verursacht erhebliche Unsicherheit. Andererseits können Datenpannen – abgesehen von der ohnehin bestehenden Informationspflicht – erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, die im schlimmsten Fall die Existenz eines Unternehmens bedrohen können.

 

Auf Ihrem Weg durch die zahllosen Fallstricke des Datenschutzrechts möchten wir Sie beratend begleiten, um Ihnen Sicherheit bei der Datenverarbeitung zu geben – ganz gleich, ob lediglich Einzelfragen geklärt, Datenschutzregelungen für Ihr Unternehmen oder Ihren Online-Shop entworfen oder Schutzvorkehrungen auf den Prüfstand gestellt werden sollen. Auch stehen wir betrieblichen Datenschutzbeauftragten beratend bei konkreten Einzelfragen sowie durch Schulungen zur Seite.

 

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Wettbewerbsrecht

Leben und Leben lassen – angesichts immer stärker umkämpfter Märkte kann diese Maxime längst nicht mehr gelten, wenn Wettbewerber zur Einhaltung der geltenden Gesetze angehalten werden müssen. Aber auch das eigene Handeln soll Mitbewerbern keinen Anlass geben, Forderungen wegen irreführender Angaben, missverständlicher Widerrufsbelehrungen, Verletzungen von Unternehmenskennzeichen etc. geltend machen zu können.

 

Wie müssen Preisangaben gestaltet sein? Welche Angaben muss eine Homepage und Vertragsbedingungen enthalten? Welche Informationen muss Werbung mitteilen? In welchem Umfang darf man sich auf fremde Kennzeichen und Marken beziehen?

Ist die Verwendung von AdWords zulässig? Drohen Abmahnungen auch dann, wenn man sich Angeboten anderer anschließt, z. B. auf Internet-Plattformen? Welche Nachahmungen von Mitbewerbern muss man sich gefallen lassen?

 

Die auftauchenden Fragen sind so vielgestaltig wie das Marktgeschehen selbst. Wir beraten Sie zu den Rahmenbedingungen, die das geltende Recht Ihnen setzt. Aber auch, wenn bereits Konflikte mit Mitbewerbern aufgetreten sind, finden wir mit Ihnen Wege, Ihre Rechte zu wahren und zu verteidigen.

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Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen eine Vielzahl von Ersatzansprüchen gegen den Unfallgegner zu. Diese umfassen nicht nur die Reparaturkosten und etwaiges Schmerzensgeld. Vielmehr haben Sie auch Anspruch auf Ersatz einer Kostenpauschale, Verdienstausfall, Wertminderung, Haushaltsführungsschaden u.v.m.. Bei der Durchsetzung der einzelnen berechtigten Positionen sind eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Die umfassende Durchsetzung  ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche ist unser oberstes Ziel.
Sofern Ihnen eine Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit – ob zu Recht oder zu Unrecht  – zur Last gelegt wird, ist in jedem Fall eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Gleiches gilt auch im Rahmen von verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten wie dem Entzug oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer MPU.
Hier finden Sie den Europäischen Unfallbericht als PDF (Link führt auf die Seiten der GDV-Dienstleistungs GmbH)

 

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