Fachgebiete der Kanzlei ULLRICH | Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
Der Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit liegt auf der umfassenden Beratung und Vertretung von Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Wir gestalten Arbeits- und Dienstverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Alt-Verträge werden von uns überprüft und deren Inhalt angepasst.
Ebenso beraten wir Käufer und Verkäufer von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die arbeitsrechtliche Beratung bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen.
Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse und Expertise. Wir beraten und begleiten Unternehmen beim Abschluss oder bei der Ausgestaltung des betrieblichen Versorgungssystems für Gesellschafter, Geschäftsführer und Arbeitnehmer gleichermaßen, wobei von uns auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte einbezogen werden.
Darüber hinaus sind wir umfassend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, deren Beendigung oder solchen, die mit einem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.
Aber auch die Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen gehört zu unserem Tätigkeitsfeld. Durch diese Mandatsstruktur ist es uns möglich, für beide Seiten optimale Lösungen zu finden und diese – außergerichtlich und gerichtlich – erfolgreich in Ihrem Sinne durchzusetzen.
Gesellschaftsrecht und Neuordnung von Unternehmen
Im Gesellschaftsrecht bieten wir eine umfassende Beratung beginnend während der Gründungsphase bis zur Beendigung der Gesellschaft an.
Dies beginnt bereits mit der Wahl der richtigen Rechtsform. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Gesellschaftsformen, welche sich in Bezug auf ihre Gründungsanforderungen und die Haftung der beteiligten Personen gravierend unterscheiden. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen und Verträge mit Geschäftsführern.
Auch in Bezug auf die Haftung von Vertretungsorganen beraten und begleiten wir unsere Mandanten umfassend und minimieren bereits bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge die Haftungsrisiken.
Sollte dies erforderlich werden, vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft. Aber auch die Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einzelne Organe gehört zu unserer Tätigkeit.
Die Beratung und Begleitung bei Gesellschafterwechseln und Unternehmensnachfolgen gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld. Hier sind im Vorfeld u.a. vielfältige Bestimmungen aus dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht zu beachten, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf den Erwerber oder Nachfolger gewährleisten zu können.
Bau- und Architektenrecht
Privates Baurecht
Wir erstellen, prüfen und verhandeln Ihre Bauverträge unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung interessengerechter und wirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einschließlich der VOB/B.
Wir kennen die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsrisiken und beraten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer entsprechend deren jeweiliger Sicherungsbedürfnisse: Bauherren stehen wir für die vertragliche Absicherung des Risikos der Überzahlung, des Verzugs, der Kündigung oder der Insolvenz zur Verfügung. Bauunternehmer beraten wir zu den Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek oder Bauhandwerkerversicherung.
Bei auftretenden Leistungsstörungen vor oder nach der Abnahme beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Dies betrifft Mängelbeseitigungsansprüche ebenso wie Behinderungsanzeigen, Möglichkeiten der Vertragsauflösung oder Vertragsstrafenzahlungen.
Architektenrecht
Unsere Expertise erstreckt sich vom Architektenvertrags- und Honorarecht über das Architektenhaftpflichtrecht bis zum Urheber- und Berufsrecht. Wir beraten und vertreten Sie als Architekten oder deren Vertragspartner bei der Vertragsgestaltung, analysieren Ihre vertraglichen Risiken und Verpflichtungen und setzen Ihre Honorare durch. Bei Streitschlichtungen stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Öffentliches Baurecht
Wir beraten Sie zu allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen und begleiten Sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Wir sind vertraut mit den besonderen landesrechtlichen Vorschriften und prüfen die behördlichen Entscheidungen. Im Falle von Problemen streben wir einen einvernehmlichen Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherrn und der Behörde an, um jahrelange Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Unser Immobilienrechtsdezernat ist spezialisiert auf die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten beginnend bei der Vertragsgestaltung und –verhandlung, über die Konfliktlösung in laufenden Vertragsverhältnissen bis zu deren Beendigung und interessengerechten Abwicklung.
Wohn- und Geschäftsraummietverhältnisse
Wir erstellen und prüfen für Sie Wohn- und Geschäftsraummietverträge. Im Rahmen der Vorbereitung, Planung und Leitung von Vertragsverhandlungen und bei der Koordinierung von Entscheidungsprozessen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Im laufenden Mietverhältnis betrifft dies unter anderem Mieterhöhungsverlangen, Abmahnungen und Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen sowie die gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Vertragsänderungen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im Falle der Insolvenz der anderen Vertragspartei.
Wir sehen die Einleitung von Gerichtverfahren als äußerste, aber nach dem Scheitern außergerichtlicher Verhandlungen nicht selten notwendige Maßnahme zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, beraten Sie hinsichtlich der Risiken und klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner und Vertreter im Mediationsverfahren und in gerichtlichen Vergleichsverhandlungen zur Verfügung. Darüber hinaus verfügen wir über ein effizientes Forderungsmanagement.
Grundstücksrecht
Wir begleiten und beraten Sie als Käufer oder Verkäufer von Grundstücken oder Wohnungseigentum bei der Erstellung und Prüfung der Vertragsentwürfe, im Rahmen der Vertragsverhandlungen sowie der notariellen Beurkundung.
Maklerrecht
Wir sind mit den Besonderheiten des Maklerrechts vertraut, das weniger von gesetzlichen Vorschriften, als vielmehr von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt und damit weitgehend Richterrecht ist. Wir stehen Ihnen für die sach- und risikogerechte Gestaltung von Maklerverträgen sowie für die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen zur Verfügung.
Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen, die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder im Verhältnis zu Dritten, wie dem Bauträger, Verwalter oder anderen Vertragspartnern auftreten. Dies umfasst insbesondere Beschlussanfechtungen, die Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Prüfung des Wirtschaftplans oder der Jahresabrechnung, die Klärung von Leistungsstörungen im Verwaltungsvertragsverhältnis und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Internet- und Telekommunikationsrecht
Aber auch für die rechtliche Gestaltung von Fragen im Online-Handel, zur Gestaltung von AGB oder Telekommunikationsverträgen beraten wir Sie gern.
Urheberrecht
Sollen Urheber- oder Verwertungsrechte gegenüber Dritten geltend gemacht werden, stehen wir Ihnen außergerichtlich und gerichtlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Klageverfahren zur Seite.
Auch die rechtliche Bewertung von Fragen im Vorfeld nehmen wir für Sie vor, um Auseinandersetzungen nach Möglichkeit nicht erst entstehen zu lassen. Ist zu klären, in welchem Umfang fremde Werke zitiert oder durch Links in den eigenen Internetauftritt eingebunden werden dürfen, ob und in welchem Umfang gebrauchte Software weiterverkauft werden darf oder welche Anforderungen an die Überprüfung der Herkunft fremder Fotografien zu stellen sind, sprechen Sie uns an.
Datenschutz
Wettbewerbsrecht
Wie müssen Preisangaben gestaltet sein? Welche Angaben muss eine Homepage und Vertragsbedingungen enthalten? Welche Informationen muss Werbung mitteilen? In welchem Umfang darf man sich auf fremde Kennzeichen und Marken beziehen?
Die auftauchenden Fragen sind so vielgestaltig wie das Marktgeschehen selbst. Wir beraten Sie zu den Rahmenbedingungen, die das geltende Recht Ihnen setzt. Aber auch, wenn bereits Konflikte mit Mitbewerbern aufgetreten sind, finden wir mit Ihnen Wege, Ihre Rechte zu wahren und zu verteidigen.
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Strafverteidigung für Unternehmen und Privatpersonen
In der heutigen dynamischen Geschäftswelt kann es für Unternehmen und Privatpersonen schnell zu Situationen kommen, in denen strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Ob durch unzureichende Compliance-Maßnahmen, die zu Ermittlungen führen, vermeintliche Verstöße gegen Auflagen oder durch alltägliche Situationen wie Verkehrsverstöße – rechtliche Probleme können plötzlich und unerwartet entstehen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Strafverteidigung, um Sie in diesen kritischen Momenten zu unterstützen. Wir wissen, wie wichtig es ist, frühzeitig zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Interessen zu schützen. Bei Vorwürfen, die Ihr Unternehmen betreffen, oder aber in persönlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
Wir sind für Sie da, um Ihnen den Rücken freizuhalten und Ihnen zu helfen, aus schwierigen Situationen gestärkt hervorzugehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um rechtliche Herausforderungen souverän zu meistern.